Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch
Maßnahmen zur Prävention.
Die logopädische Therapie muss von einem Arzt verordnet werden. Dieser stellt Ihnen bei Vorliegen einer Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hörverarbeitungs- und/oder Schluckstörung eine
entsprechende Heilmittelverordnung aus.
Bei einer individuellen Terminvereinbarung auf telefonischem Wege sind wir bemüht, Ihnen einen passenden Wochentag und eine günstige Uhrzeit für die Therapie zu ermöglichen. Behandlungen erfolgen nach Verordnung auch als Haus- bzw. Heimbesuch.
Die Kosten für eine logopädische Therapie übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe. Für Erwachsene sieht die gesetzliche Zuzahlungsregelung eine anteilige Beteiligung in Höhe von zehn Prozent zzgl. zehn Euro Verordnungsgebühr an den Behandlungskosten vor. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung, die sie ihrer Versicherung einreichen und je nach vereinbartem Leistungsspektrum/Tarif erstattet bekommen. Ausstehende Beträge werden sicher, unkompliziert und bequem per SEPA-Lastschrift von dem von Ihnen angegebenen Konto eingezogen.